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   BSG, 20.01.1982 - 8/8a RK 13/80   

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BSG, 20.01.1982 - 8/8a RK 13/80 (https://dejure.org/1982,5146)
BSG, Entscheidung vom 20.01.1982 - 8/8a RK 13/80 (https://dejure.org/1982,5146)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 1982 - 8/8a RK 13/80 (https://dejure.org/1982,5146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf ärztliche Behandlung; Anspruch auf Krankenhauspflege; Anspruch auf Kostenübernahme; Verlust des öffentlich-rechtlichen Charakters

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 62
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.01.1981 - 3 RK 27/80

    Rechtsweg bei Kostenübernahmeansprüchen - Zusage der Krankenkasse

    Auszug aus BSG, 20.01.1982 - 8a RK 13/80
    Mit diesem Ergebnis stimmt der Senat mit dem Urteil des 3. Senats vom 14. Januar 1981 3 RK 27/80 - (BSGE 51, 108) überein.

    Gunsten abgeschlossenen Vertrag (so die von BSGE 51, 108, 111 zitierte Literatur) oder auf einem zwischen Versichertem und Krankenhausträger geschlossenen Vertrag (so OLG Celle, VersR 1982 S A6) beruht, in dem der Versicherte dem Krankenhausträger seinen sich mit dem Beginn der Behandlung in einen Kostenübernahmeanspruch verwandelnden Behandlungsanspruch gegen die Krankenkasse abgetreten hat.

  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus BSG, 20.01.1982 - 8a RK 13/80
    2/73 (BSGE 37, 292), wenn eine au3drückliche Rechts- - GmS 0GB -.
  • BSG, 21.01.1959 - 8 RV 181/57
    Auszug aus BSG, 20.01.1982 - 8a RK 13/80
    Mangels verbindlicher Feststellungen des LSG zu anderen als den für die Beurteilung des Rechtsweges erforderlichen Tatsachen (Vgl BSGE 9, 80, 85), insbesondere zu den Voraussetzungen der Mitgliedschaft im Behandlungszeitraum, muß der Rechtsstreit gemäß 5 170 Abs. 2 SGG an das LSG zurüCkverwiesen werden.
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

    So hat auch das Bundessozialgericht noch in seinen Entscheidungen vom 27. Januar 1981 (BSG 51, 126, 131) und vom 20. Januar 1982 (BSG 53, 62, 64) die Ansicht vertreten, die Krankenkasse erfülle den Sachleistungsanspruch ihres Mitglieds bei Einschaltung eines Krankenhauses in der Regel durch Abschluß eines privatrechtlichen Behandlungsvertrages.

    Immerhin hat es das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 20. Januar 1982 (a.a.O. S. 65) für möglich gehalten, daß der Krankenhausbehandlung des Kassenpatienten ein zwischen ihm und dem Krankenhausträger geschlossener Vertrag zugrunde liegen kann, in dessen Rahmen der Patient dem Krankenhausträger seinen Versicherungsanspruch gegen die Krankenkasse abtritt.

    Schließt der Kassenpatient selbst den Behandlungsvertrag mit dem Krankenhausträger, während die Krankenkasse - sei es über eine Abtretung des Versicherungsanspruch des Patienten (dazu BSG 53, 62, 65), sei es aufgrund einer eigenen Kostenübernahmeerklärung - mit den Kosten der Behandlung belastet wird, so kann die sozialrechtliche Natur des Kostenanspruchs des Krankenhausträgers nicht verneint werden.

    Der Auffassung, daß die Beziehungen des Kassenpatienten zum Krankenhaus bezüglich seiner ärztlichen Versorgung und die Abrechnung der Behandlungskosten mit der Krankenkasse nach dem gesetzlichen System für die jeweils zugrunde zu legende Rechtsordnung zwei rechtlich voneinander abgekoppelte Ebenen betrifft, steht nicht die vom Bundessozialgericht (BSG 53, 62, 64) vertretene Ansicht entgegen, der auf Behandlung gerichtete Anspruch des Versicherten gegen seine Krankenkasse verwandele sich mit dem Beginn der Behandlung in einen Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten.

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 40/87

    Verjährung von Ansprüchen des Krankenhauses gegen Sozialleistungsträger

    In seinen Entscheidungsgründen hat es ua ausgeführt: Der Anspruch einer Krankenkasse auf Bezahlung der Behandlungskosten für durchgeführte berufsgenossenschaftliche Heilverfahren sei öffentlich-rechtlicher Natur, weil die gesetzliche Unfallversicherung öffentlich-rechtlicher Natur sei (vgl BSGE 53, 62).

    Der 3. und der 8. Senat des BSG haben für Ansprüche aus der Zusage einer Kostenübernahme durch einen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber dem Krankenhaus den Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach § 51 SGG angenommen (BSGE 51, 108; 53, 62).

    Zu den Rechtstreitigkeiten in Abrechnungsverhältnissen iS des Urteils des BGH vom 10. Januar 1984 (aaO) sowie zu den aus der Kostenzusage iS der Entscheidungen des BSG vom 14. Januar 1981 (BSGE 51, 108) und vom 20. Januar 1982 (BSGE 53, 62) gehören auch Streitigkeiten darüber, ob die geltend gemachte Forderung des Krankenhauses verjährt ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - L 5 KR 141/01

    Krankenversicherung

    Bei einem zugelassenen Krankenhaus im Sinne des § 108 SGB V bzw. bei einem entsprechend § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V in einem Notfall an der Versorgung beteiligten Nichtvertragskrankenhaus (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R) ist die Krankenkasse als Korrelat zu dessen Behandlungspflicht auch bei Fehlen weiterer vertraglicher Vereinbarungen zur Bezahlung der normativ festgelegten Entgelte verpflichtet (BSG, Urteil vom 13.12.2001 (SozR 3-2500 § 112 Nr. 2); dementsprechend hat das BSG schon in dem Urteil vom 20.01.1982 (BSGE 53, 62) im Vergütungsanspruch des Krankenhauses die "Verwertung" des dem Versicherten gegen die Krankenkasse zustehenden Sachleistungs-Anspruchs auf Behandlung gesehen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - L 1 KR 204/13

    Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Da die Krankenkassen auch die Krankenhausbehandlung als Naturalleistung schulden, ist die Auffassung überholt, dass der Vergütungsanspruch einen auf das Krankenhaus übergegangenen Kostenerstattungsanspruch des Versicherten darstellt (so noch BSG, Urteil vom 20.01.1982, 8/8a RK 13/80, BSGE 53, 62, 64 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2004 - L 5 KR 197/03

    Krankenversicherung

    Bei einem zugelassenen Krankenhaus i.S.d. § 108 SGB V ist die Krankenkasse als Korrelat zu dessen Behandlungspflicht auch bei Fehlen weiterer vertraglicher Vereinbarungen zur Bezahlung der normativ bzw. vertraglich festgelegten Entgelte verpflichtet (BSG, Urteil vom 13.12.2001 (SozR 3-2500 § 112 Nr. 2); dementsprechend hat das BSG schon in dem Urteil vom 20.01.1982 (BSGE 53, 62) in dem Vergütungsanspruch des Krankenhauses die "Verwertung" des dem Versicherten gegen die Krankenkasse zustehenden Sachleistungsanspruchs auf Behandlung gesehen.
  • SG Detmold, 10.12.2009 - S 19 SB 59/08

    Isolierte Aufhebung eines Widerspruchsbescheides bei Erlass durch eine sachlich

    Nur im Übrigen gelten die Vorschriften des SGB X für das Widerspruchsverfahren und somit auch für den Widerspruchsbescheid (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.08.1996 - 7 S 3383/94 - ; OVG Bremen, Urteil vom 16.11.82, ZfSH/SGB 1984, 21, Kopp, VwGO, 10. Auflage, § 79 Rdnr. 14; Redecker/von Oertzen, VwGO, § 79, Rdnr. 8; Pietzcker in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 79 Rdnr. 15; offenbar auch Krasney in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, 62. Ergänzungsl. 2009, § 62 SGB X Rdnr. 30).
  • BSG, 11.03.1987 - 8 RK 19/85

    Beiladung des Versicherten - Krankenhausträger - Pflegesatzberechnung -

    Bei dem Streit über die Zahlung der Krankenhauskosten für das Kind der Frau Petra S. handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Angelegenheiten der Sozialversicherung iS von $ 51 Abs. 1 SGG (BSGE 51, 108, 109 ff; 53, 62, 64 f; BGHZ 89, 250, 252 ff, insbesondere 259 f).
  • BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 7/86

    Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Ausgabe von Wertmarken - Rechtswegzuweisung

    Damit läßt er ein soziales Recht durch ein "privates" Unternehmen, das der öffentlichen Hand gehören kann, erfüllen, wie dies auch bei ärztlicher, ua stationärer Behandlung, in anderen Bereichen des Sozialrechts geschieht (vgl zB BSGE 53, 62, 64 = SozR 1500 § 51 Nr. 25; BSGE 55, 188, 193 f = SozR 2200 § 257 a Nr. 10; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band II, S 382 f I mN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2000 - L 5 B 11/00

    Krankenversicherung

    Es entspricht ständiger Rechtssprechung des BSG, dass dieses Abrechnungsverhältnis zwischen Krankenkassen und Krankenhaus öffentlich-rechtlich geprägt ist (BSGE 51, 108; 53, 62; ebenso BGHZ 89, 250).
  • OLG Köln, 21.07.1986 - 7 U 147/86

    Anspruch des Landes auf Ersatz der entstandenen Krankenhauskosten bei fehlender

    Falls die aufnehmenden Ärzte zu Recht insofern keine Zweifel zu haben brauchten, bleibt der Krankenhausträger letztlich nicht "auf seinen Kosten sitzen" ; er kann die Krankenkasse aus dem von den Behandlungsbeziehungen abgekoppelten Abrechnungsverhältnis (vgl. hierzu: BGH NJW 1984, 1820 ff.; Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum, Arzthaftungsrecht S. 10, 11) in Anspruch nehmen, ggf. nach vorheriger Abtretung des Versicherungsanspruchs des Patienten gegen seine Krankenkasse (zu deren Zulässigkeit vgl. BSGE 53, 62, 65).
  • BSG, 09.12.1987 - 8 RK 10/87

    Kostenübernahmeerklärung - Krankenhaus - Anspruch auf Krankenhauspflege

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